Ablauf & Kosten

Ablauf & Kosten

Transparent von Anfang an

Vor Beginn einer Psychotherapie klären wir gemeinsam, ob eine ambulante Behandlung in meiner Privatpraxis fachlich passend ist, welche Ziele sinnvoll sind und wie die Abrechnung geregelt wird.

Ablauf

Der Beginn erfolgt schrittweise. So kann vor einer längerfristigen Behandlung geprüft werden, ob Psychotherapie fachlich sinnvoll ist und ob die Zusammenarbeit passt.

1. Kontaktaufnahme

Sie nehmen per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf. Für die erste Anfrage reichen Ihr Name, eine Telefonnummer und ein geeignetes Zeitfenster für einen Rückruf.

2. Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Belastung, erste Ziele und die Frage, ob eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis passend ist.

3. Diagnostik und Behandlungsplanung

Zu Beginn werden Anamnese, Diagnostik, Indikation, Behandlungsziele und organisatorische Rahmenbedingungen geklärt.

4. Behandlung

Die weitere Behandlung erfolgt in regelmäßigen Einzelterminen. Häufig finden Sitzungen einmal wöchentlich statt. Der konkrete Rahmen richtet sich nach Ihrem Anliegen und der fachlichen Indikation.

Kosten und Abrechnung

Die Praxis ist als Privatpraxis ausgerichtet. Eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich.

Abrechnung

Die Behandlung erfolgt als Privatbehandlung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beziehungsweise nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Sie erhalten eine Rechnung und reichen diese, sofern möglich, selbst bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem anderen Kostenträger ein.

Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte bleibt die Rechnung zunächst von Ihnen zu begleichen.

Privatversicherung und Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung und reichen diese selbst bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.

Bitte klären Sie möglichst vor Beginn, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und ob vorab Unterlagen oder Anträge erforderlich sind.

Eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Behandlung selbst. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Beginn der Behandlung transparent besprochen.

Zur Orientierung: Ein psychotherapeutischer Termin à 50 Minuten liegt je nach abrechenbarer Leistung häufig zwischen 100,55 Euro und 134,06 Euro. Die genaue Abrechnung richtet sich nach GOP/GOÄ und den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Heilfürsorge und sonstige Kostenträger

Bei Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern, zum Beispiel Bundeswehr oder Bundespolizei, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall in Betracht kommen.

Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine Kostenübernahme vorliegt.

Gesetzlich Versicherte

Eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist in meiner Privatpraxis nicht möglich.

Gesetzlich Versicherte können die Behandlung derzeit ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist möglich, wenn die Absage spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins in der Praxis eingeht.

Dadurch besteht in der Regel noch die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

Ausfallhonorar

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar entstehen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Das Ausfallhonorar beträgt 60 Prozent des für den Termin vorgesehenen Honorars und ist selbst zu tragen.

Die genaue Regelung wird vor Beginn der Behandlung im Behandlungsvertrag festgehalten.

Häufige Fragen

Muss ich vor dem Erstgespräch meine Versicherung kontaktieren?
Bei Privatversicherung, Beihilfe, Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern ist eine vorherige Klärung sinnvoll.

Kann ich mich auch als gesetzlich Versicherter melden?
Ja, allerdings derzeit nur, wenn Sie die Behandlung selbst zahlen möchten.

Erste Anfrage

Für eine erste Anfrage genügt eine kurze Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und einem geeigneten Zeitfenster für einen Rückruf.

Eine ausführliche Schilderung Ihres Anliegens ist für die erste Kontaktaufnahme nicht notwendig.

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