Transparent von Anfang an.
Vor Beginn einer Psychotherapie klären wir, ob eine ambulante Behandlung in meiner Privatpraxis fachlich passend ist, welche Ziele sinnvoll sind und wie die Abrechnung geregelt wird.
Ablauf
Der Beginn erfolgt schrittweise. So kann vor einer längerfristigen Behandlung geprüft werden, ob die Behandlung fachlich sinnvoll ist und die Zusammenarbeit passt.
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf. Für die erste Anfrage reichen Ihr Name, eine Telefonnummer und ein geeignetes Zeitfenster für einen Rückruf.
2. Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Belastung, erste Ziele und die Frage, ob eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis passend ist.
3. Diagnostik und Behandlungsplanung
Zu Beginn werden Anamnese, Diagnostik, Indikation, Behandlungsziele und organisatorische Rahmenbedingungen geklärt.
4. Behandlung
Die weitere Behandlung erfolgt in regelmäßigen Einzelterminen. Häufig finden Sitzungen einmal wöchentlich statt.
Kosten und Abrechnung
Die Praxis ist als Privatpraxis ausgerichtet. Die Behandlung erfolgt nicht im Rahmen der regulären gesetzlichen Krankenversicherung.
Abrechnung
Die Behandlung erfolgt als Privatbehandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beziehungsweise nach der Gebührenordnung für Ärzte und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich.
Privatversicherung und Beihilfe
Sie erhalten eine Rechnung und reichen diese selbst bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.
Bitte klären Sie vor Beginn, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden und ob vorab Unterlagen oder Anträge erforderlich sind. Eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten selbst. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Beginn der Behandlung transparent besprochen.
Zur Orientierung: Ein psychotherapeutischer Termin à 50 Minuten liegt je nach abrechenbarer Leistung derzeit in der Regel zwischen 100,55 Euro und 134,06 Euro. Die genaue Abrechnung richtet sich nach GOP/GOÄ und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Heilfürsorge und sonstige Kostenträger
Bei Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern, zum Beispiel Bundeswehr oder Bundespolizei, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall in Betracht kommen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine Kostenübernahme vorliegt.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können die Behandlung derzeit ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Die Kosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist nur möglich, wenn die Absage spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins in der Praxis eingeht.
Ausfallhonorar
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar entstehen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Das Ausfallhonorar beträgt 60 Prozent des für den Termin vorgesehenen Honorars und ist selbst zu tragen.