Ablauf und Kosten der Psychotherapie
Vor Beginn einer Psychotherapie klären wir gemeinsam, ob eine ambulante Behandlung in meiner Privatpraxis fachlich passend ist, welche Ziele sinnvoll sind und wie die Abrechnung geregelt wird.
Anfragen für Erstgespräche sind aktuell möglich.
Ablauf
Der Beginn erfolgt schrittweise. So kann vor einer längerfristigen Behandlung geprüft werden, ob Psychotherapie fachlich sinnvoll ist, welche Ziele realistisch sind und ob die Zusammenarbeit passt.
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen per E-Mail oder telefonisch Kontakt auf. Für die erste Anfrage reichen Ihr Name, eine Telefonnummer, ein geeignetes Zeitfenster für einen Rückruf und ein kurzer Hinweis zu Ihrem Versicherungsstatus.
2. Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Belastung, erste Ziele und die Frage, ob eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis passend ist.
3. Diagnostik und Behandlungsplanung
Zu Beginn werden Anamnese, Diagnostik, Indikation, Behandlungsziele und organisatorische Rahmenbedingungen geklärt. Dazu gehört auch die Frage, welche Kostenregelung für Sie relevant ist.
4. Behandlung
Die weitere Behandlung erfolgt in regelmäßigen Einzelterminen. Häufig finden Sitzungen einmal wöchentlich statt. Der konkrete Rahmen richtet sich nach Ihrem Anliegen und der fachlichen Indikation.
Kosten und Abrechnung
Die Praxis richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte, Selbstzahler und Personen mit sonstigem Kostenträger.
Gesetzlich Versicherte können die Behandlung derzeit nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherungskarte ist nicht möglich.
Abrechnung nach GOP/GOÄ
Die Behandlung erfolgt als Privatbehandlung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beziehungsweise nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Sie erhalten eine Rechnung und reichen diese, sofern möglich, selbst bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem anderen Kostenträger ein.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte bleibt die Rechnung von Ihnen zu begleichen.
Privatversicherung und Beihilfe
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung und reichen diese selbst bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.
Bitte klären Sie möglichst vor Beginn, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und ob vorab Unterlagen oder Anträge erforderlich sind.
Eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden, da diese vom jeweiligen Tarif, den Beihilfevorgaben und den Bedingungen des Kostenträgers abhängt.
Selbstzahler
Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der Behandlung selbst. Die Kosten werden vor Beginn der Behandlung transparent besprochen.
Zur Orientierung: Ein psychotherapeutischer Termin à 50 Minuten kostet für Selbstzahler in der Regel 134,06 Euro. Die genaue Abrechnung richtet sich nach GOP/GOÄ und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Heilfürsorge und sonstige Kostenträger
Bei Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern, zum Beispiel Bundeswehr oder Bundespolizei, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall in Betracht kommen.
Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine Kostenübernahme vorliegt.
Gesetzlich Versicherte
Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherungskarte ist in meiner Privatpraxis nicht möglich.
Gesetzlich Versicherte können die Behandlung derzeit ausschließlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten sind in diesem Fall selbst zu tragen.
Ein Kostenerstattungsverfahren über die gesetzliche Krankenkasse wird aktuell nicht angeboten.
Termine und Videositzungen
Termine finden nach Vereinbarung statt. Die Behandlung erfolgt in der Regel im persönlichen Kontakt in der Praxis.
Videositzungen können im Verlauf unter bestimmten Voraussetzungen besprochen werden, wenn sie fachlich sinnvoll sind und die organisatorischen sowie technischen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist möglich, wenn die Absage spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins in der Praxis eingeht.
Dadurch besteht in der Regel noch die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Ausfallhonorar
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar entstehen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Das Ausfallhonorar beträgt 60 Prozent des für den Termin vorgesehenen Honorars und ist selbst zu tragen.
Die genaue Regelung wird vor Beginn der Behandlung im Behandlungsvertrag festgehalten.
Keine Notfallversorgung
Die Privatpraxis bietet keine Krisen- oder Notfallversorgung an. In akuten Krisen, bei Eigen- oder Fremdgefährdung oder dringendem medizinischem Hilfebedarf wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst, eine psychiatrische Notaufnahme oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bitte nutzen Sie E-Mail oder Anrufbeantworter nicht für dringende Krisenmitteilungen.
Häufige Fragen
Muss ich vor dem Erstgespräch meine Versicherung kontaktieren?
Bei Privatversicherung, Beihilfe, Heilfürsorge oder anderen
Kostenträgern ist eine vorherige Klärung sinnvoll.
Kann ich mich auch als gesetzlich Versicherter melden?
Ja, allerdings derzeit nur, wenn Sie die Behandlung selbst zahlen
möchten.
Muss ich mein Anliegen schon genau benennen können?
Nein. Es reicht aus, wenn Sie kurz anfragen. Ob Psychotherapie
passend ist, wird im weiteren Kontakt geklärt.
Erste Anfrage
Für eine erste Anfrage genügt eine kurze Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrem Versicherungsstatus und einem geeigneten Zeitfenster für einen Rückruf.
Eine ausführliche Schilderung Ihres Anliegens ist für die erste Kontaktaufnahme nicht notwendig.