Erstgespräch anfragen
Für die erste Nachricht genügen Ihr Versicherungsstatus und eine Möglichkeit, Sie zu erreichen. Ihr Anliegen müssen Sie per E-Mail nicht ausführlich schildern.
Anfragen für Erstgespräche sind aktuell möglich.
Für die erste Anfrage reichen
Sie brauchen keine Diagnose und müssen Ihre Krankheitsgeschichte nicht vorab zusammenfassen. Hilfreich sind lediglich:
- Ihr Name
- Ihr Versicherungsstatus
- eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die Rückmeldung
- bei einem Rückrufwunsch ein passendes Zeitfenster
Beispiel für eine kurze E-Mail
Kostenträger
Die Behandlung ist für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte und Selbstzahler möglich.
Gesetzlich Versicherte können aktuell nur als Selbstzahler behandelt werden. Ein Kostenerstattungsverfahren biete ich derzeit nicht an.
Wie es nach Ihrer Anfrage weitergeht
Ich melde mich so bald wie möglich zurück. Eine Antwort am selben Tag kann ich wegen laufender Behandlungen nicht immer zusagen.
Falls ein Erstgespräch möglich ist, vereinbaren wir einen Termin in der Praxis. Die Anfrage allein begründet noch keinen Behandlungsvertrag.
Keine Notfallversorgung
Die Privatpraxis bietet keine Krisen- oder Notfallversorgung an. Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter 112 oder an die nächste psychiatrische Notaufnahme. Bei dringendem medizinischem Behandlungsbedarf außerhalb regulärer Praxiszeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
Bitte nutzen Sie E-Mail oder Anrufbeantworter nicht für dringende Krisenmitteilungen.